Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
1. LEISTUNG
Die Firma (Truck Wasch Steinfurt Etemaj), nachfolgend„Betreiber“ genannt, gewährleistet eine, dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende, ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Die Benutzungshinweise / Einfahrthinweise / Bedienungshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers bzw. dessen Personals ist Folge zu leisten. Die Einfahrt ist Generell nur auf Anweisung des Personals zulässig.
2. NACHBESSERUNG
Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Anlage geltend zu machen.
3. BESCHÄDIGUNGEN
3.1. Das Personal der Waschanlage hat alle Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschanlage zu einer Beschädigung führen könnte.
3.2. Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs in der Anlage nahe legen.
3.3. Der Betreiber haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.
3.4. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschhalle haftet der Betreiber für den unmittel- baren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Betreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
3.5. Die Haftung der Beschädigung der außen, an der Karosserie angebrachten Teile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer, Aufbauten, Scheinwerfer, Anhängerkupplung o.ä. sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, dass den Betreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
3.6. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch die Nichtbeachtung deutlich angebrachter, unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzeranweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Betreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Betriebsgrundstücks dem zuständigen Personal mitgeteilt wurde.
3.7. Für Schäden an Fahrzeugen des Kunden oder sonst im Eigentum des Kunden stehender Gegenstände, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der Kunde selbst, bzw. hat seine Versicherung, den Betreiber von jeg- lichen Ansprüchen frei zu halten.
4. FAHRZEUGÜBERLASSUNG
Das Abstellen von Fahrzeugen, Hängern und/oder deren Aufbauten sowie Containern auf dem Gelände der Fa. Truck Wasch Steinfurt Etemaj erfolgt auf eigene Gefahr. Die Familie Etemaj übernimmt keine Haftung für Schäden an o.g. Einheiten und/oder den Verlust des etwaigen Inhalts. Generell ist das Abstellen oder Parken ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
5. § 306 ABS. 1 BGB
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so gilt genannter Gesetzestext. Diese AGB verstehen sich als Ergänzung zu unseren Allgemeinen AGB